Brillstein Security Group

Brillstein Security Group BSG 40 Jahre Erfahrung- Die Verborgene Bedrohung: Die Allgegenwart und Gefahr von White Collar Crime

In Juristenkreisen wird oft scherzhaft bemerkt, dass die Justiz effizient arbeitet, wenn es sich um klare und einfache Vergehen handelt. Sobald es jedoch um hochrangige Personen wie Wirtschaftsführer oder politische Schwergewichte geht, stößt die Justiz an ihre Grenzen. Diese Dynamik lässt sich in den USA beobachten, wo Skandale um Präsidentenfamilien - von den Kennedys über die Clintons bis zu Trump und Biden - immer wieder für Aufsehen sorgen. Aus kriminologischer Sicht sind es selten prominente Politiker, Vorstandsmitglieder großer Konzerne oder Akademiker, die in so genannte „einfache Delikte“ verwickelt sind.

Anlage- und Finanzbetrug im großen Stil, exemplarisch dargestellt an Fällen wie Madoff oder den Cum-Ex-Affären, zeigen, dass Kriminalität keineswegs ein Phänomen der unteren sozialen Schichten ist. Vielmehr zieht sich kriminelles Verhalten durch alle sozialen Schichten. White-Collar Crime", definiert als Straftaten, die von Personen mit hohem sozialen Status im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit begangen werden, ist nicht durch Armut motiviert, sondern durch eine tiefe Gier nach Macht und Geld - eine Gier, die sowohl bei den Tätern als auch bei den Opfern solcher Finanzdelikte erkennbar ist.

Verbrechen wie Mord, Trunkenheit am Steuer oder Ehebruch, die von Angehörigen der Oberschicht begangen werden, fallen nicht in diese Kategorie, da sie nicht systematisch im Rahmen eines legalen Berufes begangen werden. Die Machenschaften der Unterwelt werden ebenfalls ausgeschlossen, da ihre Akteure nicht als angesehene Personen in legalen Berufen mit hohem sozialen Prestige gelten.

Die Erkenntnis, dass delinquentes Verhalten von Eliten strafrechtliche Konsequenzen haben und wie andere Formen der Kriminalität geahndet werden muss, hat sich in der Justiz erst spät durchgesetzt. Der finanzielle und gesellschaftliche Schaden dieser Verbrechen ist immens und untergräbt das Vertrauen in Institutionen und Grundprinzipien der Justiz. Erst Ende der 1970er Jahre begann die Justiz, sich entschiedener gegen diese Kriminalitätsform zu positionieren.

Insbesondere im englischsprachigen Raum wird seither kontrovers diskutiert, wie ‚White-Collar Crime‘ genau zu definieren ist. Heute existieren neben dem Begriff ‚White-Collar Crime‘ auch Bezeichnungen wie Wirtschaftskriminalität, Wirtschaftsdelikte, Finanzkriminalität, Unternehmenskorruption und Berufskriminalität, die jeweils eigene Nuancen aufweisen.
Bemerkenswert ist die Unterscheidung zwischen "White-Collar Crime" und "Blue Collar Crime" im Zusammenhang mit Wirtschaftsdelikten. "Blue Collar Crime" bezeichnet Straftaten, die in der Regel von Personen begangen werden, die körperliche oder gering qualifizierte Tätigkeiten ausüben. Diese Straftaten sind häufig materieller Natur und umfassen Diebstahl, Einbruch, Vandalismus und andere Eigentumsdelikte. Auch Gewaltdelikte wie Körperverletzung und Raub gehören dazu. Typischerweise werden diese Straftaten von Einzelpersonen oder kleinen Gruppen begangen, die durch unmittelbare finanzielle oder persönliche Bedürfnisse motiviert sind.
Im Gegensatz dazu werden White Collar Crimes in der Regel von Personen in Führungspositionen begangen und umfassen komplexere Finanzdelikte wie Betrug, Korruption, Untreue, Insiderhandel oder Unterschlagung. Im Vergleich zu Blue Collar Crimes sind sie indirekter und komplexer. Sie ereignen sich in der Regel in den Gemeinschaften, in denen die Täter leben, und haben unmittelbare Auswirkungen auf die Opfer. Die rechtlichen Konsequenzen von Blue Collar Crimes reichen von Geldstrafen über Bewährungsstrafen bis hin zu Haftstrafen, je nach Schwere der Straftat.


Im deutschen Sprachgebrauch findet der Begriff "White Collar Crime" seine Entsprechung in der Wirtschaftskriminalität, wobei eine offizielle, allgemein anerkannte Definition fehlt. Man hat versucht, den Begriff mit Aspekten wie organisierter Kriminalität (Mafia), kriminellen Organisationen (z.B. legal operierende Gruppen, die ihre Machtposition für kriminelle Zwecke missbrauchen und von ehemaligen Regierungs- oder Militärangehörigen gegründet und geleitet werden) und bestimmten Formen der Korruption zu umschreiben. Korruption in Gesellschaften, in denen Wirtschaft und Politik nicht voneinander getrennt sind, wird oft nicht erfasst, obwohl sie häufig Teil anderer Wirtschaftsdelikte ist.
Die so genannte 'Wirtschaftskorruption' wird in einer Marktwirtschaft häufig als Mittel eingesetzt, um sich unlautere Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Im Gegensatz zur organisierten Kriminalität, die sich außerhalb der legalen Wirtschaft bewegt und eigene illegale Märkte schafft, entsteht Wirtschaftskriminalität aus legaler Geschäftstätigkeit in legalen Märkten.
Wirtschaftskriminalität wurde in Deutschland lange Zeit weniger moralisch verurteilt als in den angelsächsischen Ländern, was sich im Begriff des 'Kavaliersdelikts' widerspiegelt. Bezeichnend hierfür ist der unterschiedliche Umgang mit der Auslandsbestechung. In den USA wurde die Auslandsbestechung bereits 1977 unter Strafe gestellt, während Deutschland erst 1997 und auch nur auf Druck der OECD-Staaten die Auslandsbestechung unter Strafe stellte und die Anti-Bribery Convention unterzeichnete.


Bemerkenswert ist, dass der Deutsche Bundestag es zunächst ablehnte, die steuerliche Absetzbarkeit von Bestechungsgeldern im Ausland abzuschaffen. In Deutschland waren Bestechungszahlungen an ausländische Beamte und Politiker, die beschönigend als 'nützliche Aufwendungen' bezeichnet wurden, bis 1999 steuerlich absetzbar. Insbesondere nach dem Ende des Kalten Krieges wurde Korruption zunehmend nicht mehr als normale Geschäftspraxis toleriert, sondern als eines der größten Entwicklungshemmnisse angesehen.


Insbesondere die USA drängten auf internationale Abkommen, um die vermeintliche Benachteiligung ihrer Unternehmen zu beseitigen. 1993 wurde Transparency International (TI) gegründet, eine Nichtregierungsorganisation, die die globale Anti-Korruptionsagenda maßgeblich mitbestimmte. Gegen Widerstände gewann TI auch in Deutschland Unterstützung, unter anderem vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker.
Siemens war 1998 eines der ersten großen Unternehmen, das TI Deutschland beitrat, obwohl das Unternehmen bis etwa 2006 in weitreichende Korruptions- und Bestechungsnetzwerke verstrickt war. In Deutschland stand die steuerliche Nichtabzugsfähigkeit von Bestechungsgeldern im Vordergrund, weltweit die Verabschiedung einer verbindlichen OECD-Konvention.
Ein erhöhtes Bewusstsein für kriminelles Verhalten von Unternehmen und Managern sowie internationale Abkommen allein reichen nicht aus, um Geschäftspraktiken zu ändern oder eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten. Beispiele wie der Enron-Skandal 2001, die Siemens-Korruptionsaffäre von 1994 bis 2006 oder die juristische Aufarbeitung der Finanzkrise seit 2008 belegen dies eindrucksvoll. Auch die zahlreichen weltweiten Prozesse gegen die Deutsche Bank zeigen, dass Wirtschaftskriminalität nicht allein durch das Fehlverhalten Einzelner erklärt werden kann.


Dies zeigt eindrücklich, wie in der Bankenwelt unter dem Deckmantel der Legalität mafiöse Methoden gepflegt werden. Dabei handelt es sich nicht um fahrlässige Fehler, sondern um das bewusste Ignorieren offensichtlicher Tatsachen durch politisierende Banker. Auch wenn es schwierig ist, Bankgeschäfte mit organisierter Kriminalität gleichzusetzen, so ist doch nicht zu übersehen, dass sich im Finanzsektor eine organisierte Verantwortungslosigkeit ausgebreitet hat. Diese Entwicklung findet auf einem Boden statt, der durch politische Fehlentscheidungen wie die Deregulierung der Finanzmärkte bereitet wurde und dem Gemeinwohl schadet.
Von der Bundesregierung ist allerdings nicht zu erwarten, dass sie die Deutsche Bank mit der gebotenen Härte zur Rechenschaft zieht. Dabei wird oft übersehen, dass die deutsche Politik der Bank bei der Übernahme des britischen Investmenthauses Morgan Grenfell und damit beim Einstieg in die internationale Hochfinanz kräftig unter die Arme gegriffen hat.
Die Aufklärung und Verfolgung von Wirtschaftskriminalität ist in Deutschland weniger ausgeprägt als etwa in den USA. Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass es in Deutschland kein echtes Unternehmensstrafrecht gibt, wie es in vielen anderen Ländern der Fall ist. Die Verfolgung von Unternehmensdelikten scheitert häufig an der Schwierigkeit, individuelle Schuld nachzuweisen, so dass viele Fälle aufgrund unklarer Verantwortlichkeiten nicht verfolgt werden können.
In Deutschland wird häufig auf das Ordnungswidrigkeitenrecht zurückgegriffen, dessen Sanktionen jedoch deutlich hinter denen des Strafrechts zurückbleiben. Ein zentraler Aspekt des Ordnungswidrigkeitenrechts ist das Opportunitätsprinzip, das den Strafverfolgungsbehörden einen Ermessensspielraum bei der Verfolgung bestimmter Sachverhalte einräumt. Die maximale Geldbuße nach § 30 OWiG beträgt 10 Millionen Euro, ergänzt durch die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung nach § 17 Abs. 4 OWiG.
Trotz des Hinweises, dass die Verurteilung kriminellen Verhaltens im deutschen Rechtssystem eine individuelle Schuld voraussetzt und ein Unternehmensstrafrecht daher nur schwer umsetzbar ist, flammt die Diskussion um ein härteres Vorgehen gegen Wirtschaftskriminalität immer wieder auf. Die Kritik richtet sich vor allem gegen das bestehende Regelungssystem, das im Zeitalter der Organisationsgesellschaft als ineffektiv und ineffizient angesehen wird. Häufig wird von einem System 'organisierter Verantwortungslosigkeit' gesprochen, in dem die Verantwortung für Entscheidungen durch zahlreiche Tochtergesellschaften und komplexe Hierarchien verschleiert wird.
Ein herausragendes Beispiel ist der Siemens-Korruptionsskandal, bei dem zwischen 1994 und 2006 hohe Summen über Briefkastenfirmen auf Konten in Liechtenstein und der Schweiz transferiert wurden, um Großaufträge zu sichern. Die Gesamtsumme betrug 1,3 Milliarden Euro. Die Ermittlungen wurden durch unklare Firmenstrukturen erheblich erschwert.
Fälle wie der Libor-Skandal, der Dieselskandal, der Cum-Ex-Skandal, selbst ein Bundeskanzler, der sich mit plump vorgeschobenen "Erinnerungslücken" aus der Verantwortung stehlen kann, und die Enthüllungen der Panama Papers und FinCEN Files zeigen, dass einer effektiven Strafverfolgung von Wirtschaftskriminalität zahlreiche Hindernisse im Wege stehen. Diese Skandale werfen ein Schlaglicht auf die Dreistigkeit der Akteure, die sich scheinbar sicher fühlen, von höchster Stelle gedeckt zu sein.
Organisierte Verantwortungslosigkeit, Machtgefälle zugunsten der Unternehmen, offensichtliche Verstrickungen von Politikern, Beamten und Banken sowie die Komplexität der Sachverhalte erschweren und verlangsamen Ermittlungen und Strafverfolgung und begünstigen damit Wirtschaftskriminalität.

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